Plan B für den Kölner Großmarkt

Auf die Frage seitens eines Vertreters der FDP-Ratsfraktion Anfang 2015, ob wir denn in Anbetracht der entflammten Diskussion rund um die im April vorgelegten Machbarkeitsstudie einen Plan B anstelle des geplanten Standorts Marsdorf hätten, haben wir sinngemäß geantwortet, dass wir in Anbetracht der Vernachlässigung durch die Stadtverwaltung und zunehmende Verunsicherung durch die Politik gezwungenermaßen entsprechend reagieren werden.

So entwickelte sich als Plan B unser Alternativkonzept für die Umgestaltung und Fortführung des Kölner Großmarkts am jetzigen Standort, welches wir auf dem Ideenwettbewerb am 05.09.2015 im Humbold-Gymnasium präsentieren konnten.

Unter Großmarkt und Wohnen haben wir über die Beweggründe und die dahinter steckende Idee bereits hinreichend informiert.

Aus unserer Sicht war die Präsentation durchweg gelungen. Wir haben durchweg großes Interesse und auch Lob seitens interessierter Bürger erfahren. Es gab aber auch kontroverse Diskussionen, wie z.B. über den Verkehr und den Lärm und wie man diese Probleme möglicherweise lösen könnte. Für uns war dies sehr fruchtbar, denn wir hatten nur wenige Monate für diese erste Planungen gehabt.

20150905_IdeenmarktWir sehen nach wie vor den Kölner Großmarkt an seinem jetzigen Standort als wichtiges Element der Grundversorgung für die Stadt Köln und Umgebung. Hier kaufen die Gastronomen, die ungebundenen Lebensmitteleinzelhändler, die Kioske und die Wochenmarkthändler aus ganz Köln und Umgebung ihre Waren ein. Kurze Wege, kleine Transportfahrzeuge stellen die Versorgung der im jetzigen Stadtbild so üblichen kleinen Geschäfte sicher.

Aber wir stehen auch weiterhin zu Marsdorf klar als neuen Standort, auch wenn dies bedeutet, dass die Wege für die Belieferung der kleinen Geschäfte länger werden. Wir haben jedoch für Umsetzung in Marsdorf ganz andere Ideen als wie die, die von der Stadt Köln bisher vorgelegt wurden.

Dies ist so gesehen unser Plan C. Anstelle einer riesigen und teuren Halle soll eine wesentlich kleinere und funktionell gehaltene Halle mit einer Erweiterbarkeit errichtet werden. Den Unternehmern werden um die Halle herum Grundstücke nach dem „Raderberger Modell“ (Vergabe auf Basis des Erbbaurechts) zur Verfügung gestellt, damit diese in Eigenregie hier geeignete Gebäude errichten können. Auch soll das Ziel sein, dass das Gelände sich entwickeln kann, d.h. dass man das Gelände nördlich der Toyota-Allee als Reserve vollständig mit einbezieht.

Wichtig ist aber auch, dass ein umfassender Bebauungsplan erstellt wird, in dem zum einen das Ergebnis aus dem Lärmgutachten berücksichtigt und zum anderen bei späteren Erweiterungen einem „Wildwuchs“ vorgebeugt wird. Wir sehen aber auch die Notwendigkeit eines eigenen Autobahnanschlusses, um dem jetzigen und künftigen Verkehrsaufkommen gerecht zu werden.

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