Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) und der Kölner Großmarkt

Der Kölner Großmarkt ist Bestandteil der Daseinsvorsorge der Stadt Köln zur Versorgung der Kölner Bürger und des Umlands mit (frischen) Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs.

Die Aufrechterhaltung des Betriebs während und nach der Coronavirus-Krise ist somit von essentieller Bedeutung.

Wir, die Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt e.V. möchten hiermit alle Interessierte, Händler und Unternehmer, Kunden, Lieferanten und Dienstleister über die Situation auf dem Kölner Großmarkt informieren und zeitgleich a l l e hier Tätigen auffordern, sich an den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu beteiligen.

Ab dem 27.04.2020 tritt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung NRW in Kraft. Die neue Fassung hat bezogen auf den Kölner Großmarkt die Einführung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für sämtliche Mitarbeiter und Besucher (Lieferanten, Dienstleister, Kunden, usw.) der Verkaufsstellen (Stände in der Halle und auf dem Außenmarkt) und den Handelsgeschäfte (übrigen Geschäfte rund um die Halle und den Außenmarkt) zur Folge.

Bitte achten Sie auf Einhaltung der neuen Vorschrift in Ihrem persönlichen Interesse aber auch im Interesse aller übrigen Marktteilnehmer.

Wir empfehlen sich darüber hinaus bezüglich der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus auf folgenden Seiten gesicherte Informationen zu beschaffen:

Die von den Einschränkungen des öffentlichen Lebens betroffenen Händler und Unternehmer finden auf folgenden Seite Informationen, um der wirtschaftlichen Krise zu begegnen:

Zur Aufrechterhaltung der Belieferung mit Gütern innerhalb Deutschlands aber auch Europa gelten für die Übergangszeit während der Coronavirus-Krise für die Transportlogistiker wie Speditionen, Fuhrunternehmer folgende Lockerungen / Ausnahmeregelungen:

Bleiben Sie gesund und machen Sie mit, um diese Krise durchzustehen!

Stand: 25.04.2020