In der der Sitzung vom 18.12.2012 hat der Rat der Stadt Köln für Benutzung der Verkehrsflächen des Großmarktes Raderberg mit Kraftfahrzeugen die bisherige Entgeltordnungen geändert. Die Änderungen treten ab dem 01.01.2013 in Kraft.
In der Sitzung vom 10.09.2009 hat der Rat der Stadt Köln mit großer Mehrheit den Beschluss gefasst, eine Entgeltordnung für die Benutzung der Verkehrsflächen des Großmarktes Raderberg mit Kraftfahrzeugen in Kraft treten zu lassen. Bereits in der nicht öffentlichen Sitzung am 30.06.2009 wurde die Beschaffung und de Betrieb eines entgeltpflichtigen videoüberwachten Zufahrtskontroll- und Bewirtschaftssystems im Wege einer Kooperationsvereinbarung mit der aurelis Real Estate GmbH & Co. KG beschlossen.