Der Kölner Großmarkt ist Bestandteil der Daseinsvorsorge der Stadt Köln zur Versorgung der Kölner Bürger und des Umlands mit (frischen) Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs.
Die Aufrechterhaltung des Betriebs während und nach der Coronavirus-Krise ist somit von essentieller Bedeutung.
Wir, die Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt e.V. möchten hiermit alle Interessierte, Händler und Unternehmer, Kunden, Lieferanten und Dienstleister über die Situation auf dem Kölner Großmarkt informieren und zeitgleich a l l e hier Tätigen auffordern, sich an den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu beteiligen.
Ab dem 27.04.2020 tritt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung NRW in Kraft. Die neue Fassung hat bezogen auf den Kölner Großmarkt die Einführung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für sämtliche Mitarbeiter und Besucher (Lieferanten, Dienstleister, Kunden, usw.) der Verkaufsstellen (Stände in der Halle und auf dem Außenmarkt) und den Handelsgeschäfte (übrigen Geschäfte rund um die Halle und den Außenmarkt) zur Folge.
Bitte achten Sie auf Einhaltung der neuen Vorschrift in Ihrem persönlichen Interesse aber auch im Interesse aller übrigen Marktteilnehmer.
Wir empfehlen sich darüber hinaus bezüglich der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus auf folgenden Seiten gesicherte Informationen zu beschaffen:
- Robert-Koch-Institut
- Risikobewertung zu COVID-19 des Robert-Koch-Instituts
- Informationen über neuartigen Coronavirus – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Wichtige Hygienetips der BfgA
- Fragen und Antworten des BfR (Bundesamt für Risikobewertung) zum Coronavirus – hier insbesondere bzgl. der Fragestellung, ob der Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden kann
Die von den Einschränkungen des öffentlichen Lebens betroffenen Händler und Unternehmer finden auf folgenden Seite Informationen, um der wirtschaftlichen Krise zu begegnen:
- Hinweise und Links zum Coronavirus für Unternehmen der IHK Köln
- Coronavirus: Informationen für Unternehmen in Köln der KölnBusiness
- Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 16.03.2020
- Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 18.03.2020
- Informationen für Unternehmen der Stadt Köln
- Förderdatenbank Bund, Länder und EU
- NRW-Soforthile-2020 (Informationen zum Zuschussprogramm aus Mitteln des Bundes und des Landes NRW)
- Antrag auf NRW-Soforthilfe 2020 (Coronavirus-Krise) für Kleinstunternehmer und Soloselbständige
Zur Aufrechterhaltung der Belieferung mit Gütern innerhalb Deutschlands aber auch Europa gelten für die Übergangszeit während der Coronavirus-Krise für die Transportlogistiker wie Speditionen, Fuhrunternehmer folgende Lockerungen / Ausnahmeregelungen:
- Lockerung des Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen
- Einsatz von Fahrern ohne Berufskraftfahrer-Qualifikation (Ziffer „95“)
- Zulassung von innerstaatliche Beförderungen durch gebietsfremde EU- / EWR-Unternehmer (Kabotage)
- Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten
Bleiben Sie gesund und machen Sie mit, um diese Krise durchzustehen!
Stand: 25.04.2020