Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 18.06.2013 die fömliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Entwicklungsbereich südliche lnnenstadt-Erweiterung I ESIE in Kön-Bayenthal, Raderberg, Zollstock und Sülz“ auf der Grund1age vorbereitender Sanierungsuntersuchungen gemäß § 142 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) im „klassischen Verfahren“ beschlossen. Diese Sanierungssatzung wurde am 10.07.2013 im Amtsblatt der Stadt Köln öffentlich bekannt gemacht und ist damit in Kraft getreten.
Für den Kölner Großmarkt und sämtliche hier ansässigen Unternehmer, Zulieferer, Abnehmer und Dienstleister bedeutet dies, dass der Betrieb des Kölner Großmarkts an seinem jetzigen Standort Raderberg per Ratsbeschluss zum 31.12.2019 eingestellt wird.
Für den geplanten neuen Standort Marsdorf hingegen gibt es derzeit noch keinen Beschluss des Rates der Stadt Köln, der ebenfalls einen festen Zeitpunkt enthält, wann der Umzug zum geplanten Standort durchgeführt werden soll.
Unklar ist immer noch, wie das neue Frischzentrum aussehen soll. Wir haben bereits gegenüber der Stadt Köln deutlich gemacht, dass wir die derzeitigen Planungen als unzureichend erachten.
Seitens der Stadt Köln werden hierzu folgende Informationen bereitgestellt:
- Vorbereitende Untersuchung gem. § 141 BauGB und Entwicklungskonzept Südliche Innenstadt-Erweiterung (ESIE) in Bayenthal/ Raderberg/ Zollstock Nr. 3799/ 2011
- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Entwicklungskonzept Südliche Innenstadt-Erweiterung-ESIE Nr. 0897/ 2013
- Kooperatives Verfahren „Parkstadt Köln-Süd“; hier: Definition des kooperativen Verfahrens und Bedarfsfeststellungsbeschluss
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