Neue EU-Resolution erkennt die strategische Bedeutung der Großmärkte ausdrücklich an

Mit der am 14. Juni 2023 angenommene Entschließung unter dem Titel „Gewährleistung der Ernährungssicherheit und der langfristigen Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft in der EU“ – (2022/2183(INI)) hat das Europäische Parlament vier zentrale Ziele für die Zukunft der europäischen Landwirtschaft definiert. Dies sind das Erreichen der Selbstversorgung mit Lebensmitteln in der EU, Investitionen in landwirtschaftliche Innovation und Digitalisierung, der Schutz des landwirtschaftlichen Unternehmertums bei der Umsetzung des Green Deal und die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung.

Ein wichtiger Punkt zu Erreichung dieser Ziele ist die unter Artikel 46 definierte Erklärung dass die Logistikzentren, insbesondere die Großmärkte, hier fester und ergänzender Bestandteil der primären Landwirtschaft sind. Und zudem sind gemäß Artikel 47 sind Investitionen in die Infrastruktur zu tätigen, um Transport und Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse nachhaltiger zu gestalten.

Wir haben ungeachtet dessen bereits in der Vergangenheit und auch vor dieser EU-Resolution den Verantwortlichen in der Politik und Stadtverwaltung über die Funktion des Kölner Großmarkts als wichtiges Bindeglied einer von den Lebensmittelkonzernen unabhängige Wertschöpfungskette in Kenntnis gesetzt. Wir sehen es nach wie vor als wichtig und bedeutsam an, ein zeitgemäßes und modernes Frischezentrum für die Stadt Köln und die gesamte Region KölnBonn und auch darüber zu entwickeln.

Aber leider verfolgen Teile der Lokalpolitik aber auch der Stadtverwaltung ganz andere eigene Ziele, die nicht im Einklang des Wohl aller Bürger Kölns und darüber hinaus stehen.

Wir haben die Politik und auch die Oberbürgermeisterin Reker über diese neue EU-rechtliche Situation hingewiesen und betrachten spätestens hiermit diese ständigen Ausflüchte von wegen einer möglichen unzulässige EU-Beihilfe als endgültig erledigt. Es gilt hier vielmehr, die von der EU gestellten Aufgaben im Sinne der Bürger der Europäischen Union auch zu erfüllen. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen müssen auch vom Rat der Stadt Köln entsprechend beachtet werden.

Wir fordern daher erneut, dem Betrieb des Kölner Großmarkts die gebotene Priorität beizumessen und für dessen Erhalt zu sorgen. Eine Verlagerung halten wir nach wie vor für sinnvoll, jedoch nicht vollständig privatisiert, wie von der Stadtverwaltung angedacht, sondern vielmehr ein Hybrid aus einer Beteiligung der Stadt Köln und den hier tätigen Händlern, Unternehmern und Erzeugern. Natürlich macht dies erst dann Sinn, wenn es ein geeignetes Grundstück gefunden ist und es eine geeignete Raumplanung gibt.

Das aber erfordert Zeit, daher ist eine Verlängerung bis Ende 2028 das absolute Minimum, um den hier tätigen Händlern etwas Planungssicherheit zu gewähren.

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