Am 30.08.2016 war es endlich soweit, die neue Trafostation für die künftige Stromversorgung der Markthalle auf dem Kölner Großmarkt als auch große Teile des Marktgeländes wurde vor der Markthalle aufgestellt. In den nächsten Monaten erfolgt die Inbetriebnahme der neuen und endgültige Abschaltung der alten Trafostation. Im Zuge dieser Arbeiten erfolgen an bereits durch das Marktamt avisierten Terminen zeitweise Stromabschaltungen auf dem Gelände.
Am Freitag, den 22.01.2016 fand die ordentliche Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt e.V. im Hotel Christina statt.
Die Tagesordnung umfasste viele aktuelle Themen, darunter die Machbarkeitsstudie zum geplanten neuen Frischezentrum in Marsdorf, der Zustand des Kölner Großmarkts an seinem jetzigen Standort, das Brandschutzkonzept für die Großmarkthalle und die Auswirkungen für die betroffenen Händler, die Normenkontrollklage gegen die Sanierungssatzung ESIE sowie die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn und deren Auswirkung auf den Kölner Großmarkt.
Im Rahmen des neuen Brandschutzkonzepts bzw. der erforderlichen Maßnahmen (wir berichteten in Neues Brandschutzkonzept zu Lasten der Händler) zur Umsetzung wird im Laufe des 02.02.2015 an jedem einzelnen Stand eine Sichtungsprüfung der vorliegenden Unterverteilung durch den TÜV Rheinland erfolgen. Die Beauftragung erfolgte auf unsere Anfrage hin durch die Stadt Köln und ist für die betroffenen Unternehmer kostenfrei. Die Unternehmen werden gebeten Vorsorge für einen reibungslosen, schnellen Ablauf treffen zu wollen. Die entsprechenden Zugänge sind frei zu räumen.
In unserem Beitrag Neues Brandschutzkonzept zu Lasten der Händler berichteten wir u.a. über die im Rahmen der neuen Brandschutzmaßnahmen seitens der Händler durchzuführenden VDE-Prüfungen.
Die Stadt Köln hat auf unsere Nachfrage hin sich bereit erklärt, diese Prüfungen nun selbst durchführen zu wollen.
Die Marktverwaltung fordert in Ihrem Rundschreiben alle Händler in der Großmarkthalle dazu auf, im Rahmen der Brandschutzmaßnahmen, hier konkret die erforderliche Erneuerung der Elektroanlage, auf eigene Kosten eine VDE-Prüfung der jeweiligen Elektrounterteilungen an den Ständen durchführen und zu lassen und das Ergebnis dieser Prüfung bis spätestens zum 05.12.2014 der Marktleitung vorzulegen. Ferner sind die Zugänge zu den Zählern frei zugänglich zu machen. Die Marktleitung droht mit Stilllegung der Elektrozuleitungen, sofern die Händler nicht nachweisen können, dass deren Elektrounterteilungen der VDE-Norm entsprechen.