Marsdorf

Im Stadtteil Köln Marsdorf soll ein neues Frischezentrum entstehen und nach Willen des Rats der Stadt Köln vom 13.12.2007 bis 2020 die bisher auf dem Großmarkt in Köln Raderberg ansässigen Unternehmen hierhin ihren Betrieb verlagern.

Der Rat hat die Verwaltung zeitgleich im Jahr 2007 beauftragt, eine Änderung des Flächennutzungsplans, Aufstellung eines Bebauungsplans und umfassende Verkehrsplanungen vorzunehmen. Mit den Nutzern des Marktgeländes, also private Eigentümer, Erbbaurechtsnehmer, Mieter sind Verhandlungen aufzunehmen und eine gemeinsames Verlagerungskonzept zu erarbeiten.

Dieser Beschluss folgte dem vorangegangenen Beschluss des Rats der Stadt Köln vom 19.06.2007 zur Zukunftsausrichtung des Kölner Großmarkts, wo die Verlagerung des Großmarkts in 2020 beschlossen wurde.

Hier wurde die Verwaltung zudem bereits verpflichtet, zur Umsetzung dieses Beschlusses künftig keinerlei Verträge verlängern oder neu abschließen, die über das Jahr 2020 hinausgehen. Hierzu soll die Verwaltung alle möglichen städtebaulichen Instrumente (Bebauungsplan, Sanierungssatzung, Entwicklungssatzung) nutzen, um bis zum Zeitpunkt der Verlagerung des Großmarktes entwicklungshemmende bauliche Maßnahmen Dritter zu verhindern. Der heutige Marktbetrieb soll planungsrechtlich mit einer zeitlich befristeten Festsetzung gemäß § 9 Absatz 2 BauGB planungsrechtlich bis 2020 gesichert werden.

Ein weiterer Bestandteil dieses Beschlusses ist die Einleitung der Entwidmung der nicht mehr betriebserforderlichen Bahnflächen. Auch sollen Gespräche mit der Bahn/Aurelis sowie privaten Eigentümern mit der Zielsetzung geführt werden, keinerlei Vertragsbindungen über das Jahr 2020 hinaus einzugehen und gemeinsam an einem Konzept für die Nutzung ab 2021 zu arbeiten. Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.06.2003 zur Realisierung des ESIE Konzeptes ist dabei zu berücksichtigen (3-Zonen- Modell, Ideenwettbewerb).

Den Unternehmen und Händlern auf dem jetzigen Großmarktgelände wurde eine Standortgarantie bis zum Jahr 2020 zugesichert. Die Mängel am jetzigen Standort sollen behoben werden und ein Sanierungskonzept für den Großmarkt gemeinsam mit der Bahn/Aurelis, den privaten Eigentümern und den Händlern erarbeitet und umgesetzt werden. Dabei soll die Sanierung unter Berücksichtigung neuer Einnahmequellen (z.B. Einfahrtgebühren für den Anlieferverkehr) realisiert werden.

Heute, knapp 10 Jahre nach dem Beschluss des Rats – Was wurde bisher erreicht?

Es gibt basierend auf ein Lärmgutachten vom 27.02.2015 der Firma ACCON Köln GmbH und auf die bereits am 23.04.2013 durch das Planungsbüro Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG vorgelegten Entwürfe für ein neues Frischezentrum in Marsdorf eine Handvoll grober Skizzen, wie denn das neue Frischezentrum unter Beachtung der „neuen“ Erkenntnisse im Lärmgutachten aussehen könnte. Sämtliche bisherige Planungen wurden verworfen. Dieses Lärmgutachten, welches bereits in 2012(!) im Rahmen der Vorschläge für die 191. Änderung des Flächennutzungsplan in Auftrag gegeben wurde, hat für die Fertigstellung und Veröffentlichung demnach 3 Jahre benötigt und fand so auch nicht den Weg in die Planungen der Firma Diedrichs Projektmanagement AG & Co. KG, die ja erst später begonnen wurden.

Es gibt ein Verkehrsgutachten „Kölner Westen“, welches am 18.05.2012 erstellt wurde und die Machbarkeit der Ansiedlung unter gewissen Anpassungen der Verkehrsinfrastruktur bestätigte.

Es gibt eine durch ÖPP/Bulwiengesa erstellte wirtschaftliche Machbarkeitsstudie, die am 30.04.2015 den Händlern und Unternehmern vorgestellt wurde. Die Beschlussvorlage wurde jedoch zurückgezogen. Denn zum einen basierte diese Studie auf Planungen, die ja durch die Fertigstellung des Lärmgutachtens bereits verworfen waren, und zum anderen stieß die Empfehlung des Gutachters zur Finanzierung durch sich selbst auf breiten politischen Widerstand.

Ungeachtet der verworfenen Planungen, ungeachtet der verworfenen Machbarkeitsstudie, lediglich stützend auf die Erkenntnisse und grober Skizzen im Rahmen des Lärmgutachtens aber auch erstmals auf Hinwirken der Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt e.V. im Hinblick auf benötigte Flächen wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschluss vom 07.05.2015 zumindest die Änderung der 191. Änderung des Flächennutzungsplans, beschlossen.

10 Jahre später beginnt verzweifelt eine Suche nach einem Alternativstandort

In 2016, etwa 3 Jahre vor dem geplanten Umzug, gibt es im Rat am 15.03.2016 eine halbe Kehrtwende vom Festhalten am geplanten Standort Marsdorf. Nur eine halbe Kehrtwende deswegen, weil nun zusätzlich zu dem Standort Marsdorf auch alternative Standorte geprüft werden sollen. Auch sollen die Unternehmer und Händler bei der Gestaltung des neuen Frischezentrums mit einbezogen werden. So wurde zumindest vom Beschlussinhalt her hier erstmals das immer wieder geäußerte Angebot der Mitwirkung durch die Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt e.V. berücksichtigt.

Ohne Mitwirkung der Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt e.V. jedoch wurden dem Rat in der Sitzung vom 22.09.2016 die alternativen Standorte „Am Kalscheurer Hof“ in Hürth und „Am Brühler Heckelchen“ in Brühl zur weitergehenden Prüfung vorgeschlagen. Neben dem Beschluss so zu verfahren, wurde auch die Erstellung eines Gutachtens zur Prüfung der Betriebsform und eine auf drei Jahre befristete zusätzliche Stelle im zuständigen Dezernat beschlossen.

Beide Standorte sind zeitlich und sachlich nicht unproblematisch. Es ist kein Geheimnis, dass die Verwaltung der Stadt Köln nach wie vor den Standort Köln Marsdorf als den geeigneten Standort ansieht. Weitere Entscheidungen werden erst 2017 fallen. Nichts erscheint ausgeschlossen. Auch das völlig neue Standorte ins Kalkül gezogen werden, wenn die Standorte in Hürth und Brühl ausfallen sollten.

Quo vadis, Kölner Großmarkt?

Der Blick in den ganzen Ablauf der Planungen, die Beschlussprotokolle der beteiligten Gremien offenbart den destruktiven Einfluss interessierter Kreise, die immer wieder die Arbeit der Verwaltung und des Rats und alle übrigen beteiligten Gremien verzögern und behindern. Dies findet seinen Höhepunkt in Verlautbarungen in 2015, der Umzug nach Marsdorf sei politisch nicht durchsetzbar, obwohl es den nach wie gültigen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2007 gibt. Das ist ein klarer Widerspruch: Warum soll etwas politisch nicht durchsetzbar sein, wenn es die Politik doch gültig beschlossen hat? Was ist das für eine Verlässlichkeit? Richtet sich die Durchsetzung immer nur danach, wer gerade meint, das Sagen zu haben? Wo bleibt da die Planungssicherheit? Neuerdings wird sogar absurder Weise ins Gespräch gebracht, dass der 1. FC Köln aus bekannten Gründen doch bitte nach Marsdorf umziehen möge. Marsdorf gilt auch heute noch aus Sicht der Unternehmer und Händler als gesetzt. Eine wirkliche Alternative ist derzeit nicht erkennbar.

Die ebenfalls beschlossenen Sanierungsmaßnahmen wurden bis heute, einmal abgesehen auf das Dach und die Brandschutzmaßnahmen der denkmalgeschützten Großmarkthalle unterlassen. Die Einnahmen für die Entgelte für den Zutritt mit dem PKW bzw. LKW haben ebenso einen anderen Weg gefunden, als wie vom Rat ursprünglich beschlossen.

Eines ist heute klarer denn je: aufgrund der vielen eingetretenen Verzögerung und Behinderungen ist es völlig ausgeschlossen, dass eine Verlagerung wohin auch immer in 2020 erfolgen wird. Auf dem Rücken der auf dem Kölner Großmarkt ansässigen Unternehmer und Händler, der Arbeitnehmer und deren Familien hat ein unzumutbares Zeit- und Nervenspiel begonnen.

Aber ebenso klar ist, dass bis kein neuer Großmarkt fertig gestellt wurde und „über Nacht“ umgezogen werden kann, der Kölner Großmarkt an seinem jetzigen Standort uneingeschränkt seinen Betrieb fortführen wird. Wir, die Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt e.V., werden mit allen uns verfügbaren Mitteln hierfür kämpfen!

Sie können uns hier unterstützen. Beantragen Sie noch heute eine Mitgliedschaft bzw. werden Sie Fördermitglied!

Standortentscheidung Marsdorf

Wichtige Beratungen und Beschlussfassungen zum Standort Marsdorf

 Konzept Frischezentrum

 

Unser Ziel ist der Erhalt des Kölner Großmarkts