Nord-Süd Stadtbahn

Der Rat der Stadt Köln hat am 17. Dezember 2013 entschieden, die Planungen zur 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung weiter zu verfolgen. Vorlage ist der Beschluss des Rates vom 29. Januar 2008.

Ziel der Baumaßnahme ist es, den Gleiskörper der Stadtbahn bis zum Verteilerkreis oberirdisch von der Marktrasse über die Bonner Str. bis hin zum Bonner Verteiler zu führen. Im Zuge dessen soll der Alleecharakter der Bonner Straße von der Marktstraße bis zum Verteilerkreis durchgeführt werden. Alle Haltestellen werden als Mittelbahnsteige ausgeführt und die Endhaltestelle auf Höhe der Lindenallee umgesetzt.

Künftig wird der Individualverkehr im Bereich der Marktstraße bis Gürtel nur noch einen Fahrstreifen je Richtung zur Verfügung haben. Im Bereich südlich des Gürtels bis zum Verteilerkreis sollen weiterhin zwei Fahrstreifen je Richtung erhalten bleiben.

Die Kreuzung Marktstraße / Schönhauser Str. / Bonner Straße soll im Zuge dieser Veränderungen um etwa 50 Meter nach Norden verlegt werden.

Marktstrasse-geplanter-Verlauf

In dem oben dargestellten Planungsentwurf für die neue Straßenführung sind die bisherigen Straßenführungen rot überzeichnet.

Am 27.10.2015 werden die Händler und Unternehmer auf dem Kölner Großmarkt, vertreten durch die Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt e.V. und KGAB GmbH  erstmals in einem gemeinsamen Treffen mit dem Marktamt über diese Planungen und insbesondere deren Folgen für den Kölner Großmarkt informiert.

Die Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt e.V.  hat ungeachtet der bereits abgelaufenen Fristen in diesem Verfahren unverzüglich in einem Schreiben vom 06.11.2015 die Planfeststellungsbehörde auf die offensichtlichen Planungsfehler und die zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen des Betriebs des Kölner Großmarkts bei Durchführung der Maßnahmen hingewiesen.

Am 22.04.2016 wurde das seitens der Stadt Köln am 22.05.2014 beantragte Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung Köln abgeschlossen.

Die von der Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt e.V. vorgetragenen Bedenken werden zwar im Beschluss erwähnt, finden jedoch seitens der Planfeststellungsbehörde keinerlei Gehör.

Zitat Seite 103 des Planfeststellungsbeschlusses vom 22.04.2016:

Die Planfeststellungsbehörde bewertet die planfestgestellte Lösung, welche die Vorhabenträgerin vorab innerhalb ihrer Ämter abgestimmt hat und welche auf die innerhalb des Großmarktgeländes zur Verfügung stehenden Flächen zurückgreift, als ausreichend für die Belange des Großmarktes.

Angesichts der vorliegenden Planungen, Bewertung des Verkehrsexperten und Einwendungen der Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt e.v. ist diese Beurteilung nicht nachvollziehbar.

Zitat Seite 102 des Planfeststellungsbeschlusses vom 22.04.201:

Nach Rücksprache der Planfeststellungsbehörde mit der Vorhabenträgerin erläutert diese, dass sie (Ämter 66 und 69) das Marktamt als eigenes Amt der Vorhabenträgerin frühzeitig über die Planung informiert hat und von diesem keine Mitteilung erhalten hat, dass die Planung mit den Interessen des Großmarktes nicht vereinbar sei und verändert werden müsse.

Nach unseren Informationen durch das Marktamt lässt sich dies als unwahre Aussage durch die Ämter 66 und 69 interpretieren. Fakt ist auch, dass abgesehen von dem zuvor genannten Treffen es keinerlei Informationsschreiben oder dergleichen seitens des Dezernats für Wirtschaft und Liegenschaften an die auf dem Kölner Großmarkt ansässigen Unternehmer und Händler gibt, die über das Verfahren sowie mögliche Auswirkungen hinweist und darüber hinaus die Möglichkeit einräumt, hier fristgerecht Bedenken vorzutragen.

Was bedeutet dies für den Kölner Großmarkt?

Der Rat der Stadt Köln hat am 19.06.2007 den Beschluss gefasst, den Kölner Großmarkt bis zum Jahr 2020 nach Marsdorf zu verlagern.

Bis zum Jahr 2020 sind es nur noch etwa 4 Jahre und die Planungen Umzug ruhen nach dem Debakel mit der Machbarkeitsstudie erneut. Ein Umzug bis spätestens im Jahr 2020 dürfte wohl nicht mehr erfolgen.

Der Kölner Großmarkt wird derzeit von Schwerlastkraftwagen, kleine Transporter und PKWs angefahren. Das Verkehrsaufkommen dürfte sicher nicht unerheblich sein.

Insbesondere der Schwerlastverkehr nutzt in der Regel über das Autobahnkreuz Köln-Süd die Rheinuferstraße und die Bonner Straße, um das Gelände des Kölner Großmarkts anzufahren und zu verlassen.

So sehen die Planungen vor, dass die bisherige Stauzone für die auf Einfahrt wartenden LKWs und PKWs vor der Zufahrt Marktstraße und auch die dort betriebene Schrankenanlage weichen muss, um dem neuen Verlauf der Marktstraße den nötigen Platz zu verschaffen. Auch wird die Einfahrt von den jetzigen 10 Metern auf künftige 6 Meter durch entsprechend breite Gehwege verkleinert.

Für die Zeit während der Baumaßnahmen für die 3. Baustufe gibt es bis heute kein belastbares Verkehrskonzept, der den ansässigen Unternehmern, Händler und anderen Anrainern die Zufahrt auf den Kölner Großmarkt weiterhin ermöglicht. Besonders betroffen hiervon ist der Schwerlastverkehr.

Die Beeinträchtigungen vor und nach den Bauarbeiten sind derart massiv, als dass mit wirtschaftlichen Einbußen der hier ansässigen Unternehmer und Händler aber auch der Kunden, Zulieferer und Dienstleister zu rechnen ist. Es drohen Schließungen von Unternehmen und somit auch der Verlust von Arbeitsplätzen!

Die hiermit befassten Behörden und Ämter wurden bereits umfassend über die Problematik informiert!

Wie geht es weiter?

Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik hat das Amt für Liegenschaften aufgefordert, innerhalb der verbleibenden Monate bis zum Beginn der Bauarbeiten Ende 2017 geeignete Lösungen für die Zufahrten zu planen und umzusetzen.

Sofern Schrankenanlagen auch künftig zum Einsatz kommen sollen, sind auf dem Marktgelände entsprechende Stauzonen einzuplanen.

Aufgrund der Komplexität der notwendigen Planungen und hiermit verbundenen nötigen Kompetenz hat die bisher hiermit beauftragte Marktverwaltung dies zurück an das Amt für Liegenschaften gegeben.

Seitdem schieben sich die verantwortlichen Ämter die Verantwortung für Planung und Durchführung der Verlegung der Schrankenanlagen sowie Verkehrskonzept während der Bauarbeiten hin und her.

Dem künftigen Betrieb des Betriebs des Kölner Großmarkts drohen massive Beeinträchtigungen

Da ja die Planungen laut Bekunden des Amts für Straßen und Verkehrstechnik eine Existenz des Kölner Großmarkts an seinem jetzigen Standort voraussetzen, wundert es nicht wenig, dass dieser Experte festgestellt hat, dass die seitens des Amt für Straßen und Verkehrswesen in die Planung eingezeichneten Schleppkurven für Schwerlastkraftwagen fehlerhaft waren.

Ohne Änderung dieser fehlerhaften Planungen dürfte nach Abschluss der Bauarbeiten es nicht mehr möglich sein, das Marktgelände über die hauptsächlich genutzte Zufahrt Marktstraße mit Schwerlastkraftwagen zu befahren bzw. zu verlassen. Die LKWs würden sonst über Bürgersteige, Verkehrsinseln und in den Gegenverkehr fahren müssen, um das Gelände weiterhin zu befahren bzw. zu verlassen.

Ungelöst ist auch der Schwerlastverkehr während der Bauphase, die mit 4 Wochen eine mehr als sportliche Angabe ist. Hier ist mit einer erheblich längeren mehrere Monate währenden Bauphase zu rechnen.

Die Bauarbeiten an sich, als auch die neue Verkehrsführung der Marktstraße bringen im Bezug auf die innere Verkehrsführung und den Betrieb der Schrankanlagen massive Änderungen mit sich. Die Zufahrten Marktstraße, Bonner Straße und Bischofsweg Süd müssen komplett neu gestaltet werden. Stauzonen müssen auf dem Grundstück eingerichtet werden, was eine völlig neue Position der bisherigen Schrankenanlagen erfordert. Auch sind die bisherigen Straßenführungen anzupassen, da hier weiterhin sichergestellt werden muss, dass der Schwerlastverkehr das Marktgelände befahren und verlassen kann. Das Zeitfenster für die Planungen und Durchführung währt nur wenige Monate bis zum geplanten Beginn der Bauarbeiten. Ferner sind noch einige Aspekte im Bezug auf den Schwerlastverkehr ungeklärt.

Wir, die Interessengemeinschaft kämpfen den Erhalt des Kölner Großmarkts. Hierzu benötigen wir Ihre Unterstützung. Ansässige Unternehmer und Händler können bei uns Mitglied werden. Alle übrigen Unterstützer können uns mit einer Fördermitgliedschaft unterstützen. Jede Stimme zählt!

Zu diesem Thema nachfolgend wichtige Links:

Unser Ziel ist der Erhalt des Kölner Großmarkts