Alternativer Standort verzweifelt gesucht

In einem ersten gemeinsamen Treffen zwischen der IG und Frau Berg aus dem für die Verlagerung des Kölner Großmarkts zuständigen Dezernat der Stadt Köln für Wirtschaft und Liegenschaften wurden erstmals die Vorschläge der Stadtverwaltung für mögliche alternative Standorte für den Kölner Großmarkt neben dem bisher geplanten Standort in Marsdorf erläutert.

Frau Berg erklärt den Anwesenden den letzten Beschluss des Rates am 22.09.2016.

So soll eine vertiefende Prüfung des Standortes „Am Kalscheurer Hof“ in Hürth in Abstimmung mit der Stadt Hürth und der Bezirksregierung Köln, insbesondere in Bezug auf die Störfallthematik, erfolgen. Mit den betroffenen Unternehmen müssen zudem noch Gespräche geführt werden.

Weiterhin soll der Standort „Am Brühler Heckelchen“ in Brühl in Abstimmung mit der Stadt Brühl unter besonderer Betrachtung der Grünausgleichs und
Auskiesungsproblematik vertiefend geprüft werden. Problematisch ist hier die voraussichtliche Dauer der Auskiesung bis 2022.

Der Umstand, dass die Händler und Unternehmer an der Standortsuche nicht beteiligt wurden, erklärt Frau Berg mit Geheimhaltungspflichten und dem Umstand, dass Informationen erst dann veröffentlicht werden dürfen, wenn der Rat zuvor hiervon Kenntnis hatte.

Ein Gutachten, das dem Rat im Juni 2017 vorgelegt werden soll, soll die möglichen Betriebsformen ermitteln. Zu klären wäre hier noch, wie die IG hieran beteiligt wird.

Frau Berg macht den Anwesenden auch klar, dass eine Verlagerung des Kölner Großmarkts schnellstmöglich erfolgen soll, auch wenn klar ist, dass der bisherige Termin 2020 wohl nicht gehalten werden kann. Sie bedauert, dass derzeit weiterhin kein neuer Termin verbindlich genannt werden kann. Für die Unternehmer und Händler auf dem Kölner Großmarkt bedeutet dies auch weiterhin keinerlei Planungssicherheit mehr, wie dies im ursprünglichen Beschluss des Rats in 2007 eigentlich sichergestellt werden sollte.

Im April 2017, so Frau Berg, wird der Rat sich erneut mit der Verlagerung befassen und dann hoffentlich einen verbindlichen Beschluss fassen.

Frau Berg machte auch deutlich, dass die zeitlichen Planungen für die Parkstadt Süd erheblichen Einfluss auf die Planungen für den Kölner Großmarkt haben werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt des gemeinsamen Treffens war die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn bzw. deren Auswirkung auf den Kölner Großmarkt an seinem jetzigen Standort. Im Zuge der Erweiterung der Nord-Süd Stadtbahn soll die Kreuzung Marktstraße / Schönhauser Straße / Bonner Straße neu gestaltet werden. Inzwischen ist jedem hieran beteiligten bzw. betroffenen Dezernat auch klar, dass dies erheblichen Einfluss auf den jetzigen Betrieb des Kölner Großmarkts haben wird.

Es gibt umfassende Auflagen seitens des für den Bau der Nord-Süd Stadtbahn zuständigen Dezernats für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr, damit der Großmarkt an seinem jetzigen Standort weiter betrieben werden kann. So müssen die Schrankenanlagen auf dem Gelände baulich so verändert werden, dass der LKW-Verkehr nicht den fließenden Verkehr beeinträchtigt. Dies bedeutet die Verlagerung der Schrankenanlage weit in das Gelände hinein, um so Stauzonen für den Schwerlastverkehr zu ermöglichen. Dass die bisherigen Planungen für die „neue“ Marktstraße eine Zu- und Abfahrt über die Hauptzufahrt Marktstraße für den Schwerlastverkehr unmöglich machen, wird hierbei ignoriert. Auch sollen diese Maßnahmen schnellstmöglich bis Ende 2017 erfolgt sein. Derzeit schieben sich die Dezenate Wirtschaft und Liegenschaften und Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr die Verantwortlichkeit hierfür hin und her. Eine zusätzliche Kraft, so Frau Berg, soll hier die Kommunikation verbessern.

Für die Übergangsphase, also während der Bauarbeiten gibt es zudem derzeit kein tragfähiges Konzept, damit der Anliegerverkehr für den Kölner Großmarkt weiter ermöglicht werden kann. Auch dieser Aspekt wird derzeit zwischen den zuständigen Dezernaten hin und her geschoben.

Festzuhalten ist auch, dass im vorliegenden Planfeststellungsbeschluss für die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn das hierfür zuständige Regierungspräsidium derartige Beeinträchtigungen als nicht vorliegend einordnet hat, obwohl von der IG aus die Planfestellungsbehörde hierüber umfassend in Kenntnis gesetzt wurde.

Der im Planfeststellungsverfahren schriftlich niedergelegte Hinweis, dass im Vorlauf des Verfahrens das zuständige Marktamt keinerlei Bedenken geäußert habe, ist nach unseren Informationen eine unwahre Darstellung. Denn das Marktamt wurde nicht hierzu befragt, sondern vielmehr bis zum November 2014 dahingehend informiert, dass die Bauarbeiten erst beginnen, wenn der Großmarkt in 2020 verlagert wird. So gibt es nachweislich auch keinerlei Ankündigungen des Marktamtes an die betroffenen Händler und Unternehmer auf dem Kölner Großmarkt über das Verfahren.

Neben den vorgenannten dringlichen Themen kamen auch die Zustände auf dem Kölner Großmarkt zur Sprache. Frau Berg stellte klar, dass für Schönheitsreparaturen keinerlei Mittel bereit gestellt werden. Dieser Hinweis erfolgt auf den Wunsch der Händler, die Innendecke in der Großmarkthalle nach vielen Jahrzehnten unterlassenen Renovierungsmaßnahmen endlich einmal streichen zu wollen.

Interessant war auch der Hinweis in diesem Zusammenhang, dass der Kölner Großmarkt derzeit Kosten deckend betrieben wird. Zumindest der äußerliche Eindruck des Geländes spricht für eine sparsame Verwendung der Mittel, allerdings zu Lasten der Händler und Unternehmer.

Abschließend versprach Frau Berg eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit der IG und ein weiteres Treffen im Dezember.