Bundesverwaltungsgericht: Sanierungssatzung ESIE ist unwirksam

Das Bundesverwaltungsgericht hat es in seiner Pressemitteilung vom 10.04.2018 kurz und knapp dargelegt:

Das Fehlen einer im Sinne von § 149 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch geforderten Kosten- und Finanzierungsübersicht bedeutet nun für die Stadt Köln das endgültige Aus der vom Rat der Stadt Köln am 18.06.2013 beschlossenen Sanierungssatzung ESIE (Entwicklungsbereich südliche  Innenstadt-Erweiterung) in Köln-Bayenthal.

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