Bundesverwaltungsgericht: Sanierungssatzung ESIE ist unwirksam

Das Bundesverwaltungsgericht hat es in seiner Pressemitteilung vom 10.04.2018 kurz und knapp dargelegt:

Das Fehlen einer im Sinne von § 149 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch geforderten Kosten- und Finanzierungsübersicht bedeutet nun für die Stadt Köln das endgültige Aus der vom Rat der Stadt Köln am 18.06.2013 beschlossenen Sanierungssatzung ESIE (Entwicklungsbereich südliche  Innenstadt-Erweiterung) in Köln-Bayenthal.

Da der Kölner Großmarkt mit seinen kompletten Flächen vollständig innerhalb des Sanierungsgebiets lag, dürfte dieses Urteil für alle hier ansässigen Unternehmer und Händler weitreichende Folgen haben. So ist die in der Sanierungssatzung festgelegte Schließung des Großmarkts zunächst ebenfalls vom Tisch. Dies betrifft viele Pacht- und Mietverträge, die nun einer Prüfung bedürfen. Auch seitens der Stadt Köln bereits ergriffene Maßnahmen und Auflagen, die sich auf die nun unwirksame Sanierungssatzung beriefen, bedürfen sicher einer Prüfung.

Ein Erfolg, der leider einen schalen Beigeschmack hat. Denn für den Kölner Großmarkt fehlt es heute weiterhin an jeglichen Perspektiven geschweige denn eine Planungssicherheit für die hier ansässigen Unternehmer und Händler. Die Stadt Köln hat bereits viel Geld und Energie für die Überplanung eines städtischen Bereichs investiert, der noch heute wirtschaftlich für die Stadt Köln von großer Bedeutung ist und zudem als Bestandteil der Daseinsvorsorge die Kölner Bürger mit frischen Lebensmitteln und Feinkost abseits des gebundenen Lebensmitteleinzelhandels versorgt. Mehr als 2.000 Arbeitsplätze, davon eine große Zahl im Niedriglohnsektor und mit Migrationshintergrund, all das ein Spielball für eine Politik, die vorgibt, bezahlbaren Wohnraum schaffen zu wollen.

Wir, die IG haben bereits genügend Denkanstöße gegeben, Großmarkt und bezahlbares Wohnen am gleichen Standort zu ermöglichen. Denkanstöße, die im Rahmen des Ideenwettbewerbs seitens der Bürger auf positives Echo stießen, jedoch von den Verantwortlichen in der Politik und Verwaltung kategorisch abgelehnt werden.

Ungeachtet unserer Vorschläge für einen Verbleib des Großmarkts an seinem jetzigen Standort braucht eine Stadt wie Köln einen Großmarkt. Der Rat der Stadt Köln hat dies bereits in seiner Sitzung am 19.06.2007 entsprechend gewürdigt und zeitgleich mit der Umsetzung des ESIE-Konzepts (heute Parkstadt Süd genannt) auch die Verlagerung des Kölner Großmarkts nach Marsdorf beschlossen. Weiterhin beauftragte der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit einem Sanierungskonzept, um die bereits damals schon bekannten Mängel auf dem Großmarkt am jetzigen Standort zu beheben.

10.04.2018 – ca. 11 Jahre später – Wo stehen wir? Vor einem gigantischen Planungsscherbenhaufen, der die Bürger der Stadt Köln bereits Unsummen gekostet und nichts gebracht hat. Die Verlagerung des Kölner Großmarkts wurde ohne nennenswerte Beteiligung der Händler und Unternehmer unzureichend geplant, die Planungen wurden zudem seitens Interessierter behindert und letztlich wurden nahezu sämtliche Planungen verworfen. Es gibt nur noch Fragmente, an den sich die Verwaltung festklammert. Die für den jetzigen Standort einst beschlossenen Sanierungsmaßnahmen wurden nicht durchgeführt. Hier verfolgt die Verwaltung ein System der Verschleppung und des Aussitzens. Ohne mit der Verlagerung des Großmarkts wirklich voranzukommen, hat die Verwaltung weiterhin das Prestigeprojekt ESIE / Parkstadt Süd mit dem Holzhammer vorangetrieben und versucht, den noch vorhandenen Großmarkt ohne eine Aussicht auf eine Verlagerung einfach zu überplanen. Und selbst dies so schlecht, dass das Bundesverwaltungsgericht hier Anlass sah, die Sanierungssatzung für nichtig zu erklären.

Der Großmarkt muss vor der Realisierung der Parkstadt Süd verlagert werden. Es ist an der Zeit, dass die Stadt Köln, also die Verantwortlichen in der Politik und Verwaltung diese Kausalität endlich verstehen!

Aber bis heute scheint dies nicht der Fall zu sein. Wie soll man verstehen, dass die Stadt Köln das Gelände ehem. AURELIS ebenfalls vor der Verlagerung bereits für erste „Vorzeigeprojekte“ nutzen möchte. Immobilien, die im Weg stehen, müssten dann eben weg. Das hier ein Teil der Logistik, auf die der Betrieb des Kölner Großmarkts angewiesen ist, Ihren Standort, wird von den Verantwortlichen in der Politik und Verwaltung schlicht ignoriert.

Aber all das reicht nicht, nun möchte man die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn ebenfalls durchziehen, obwohl der Betrieb des Großmarkts durch die Bauarbeiten als auch die für mehr als ein Jahr geplante Schließung der Hauptzufahrt „Marktstraße“ hierdurch gravierend beeinflusst wird.

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