Neues Brandschutzkonzept zu Lasten der Händler

Die Marktverwaltung fordert in Ihrem Rundschreiben alle Händler in der Großmarkthalle dazu auf, im Rahmen der Brandschutzmaßnahmen, hier konkret die erforderliche Erneuerung der Elektroanlage, auf eigene Kosten eine VDE-Prüfung der jeweiligen Elektrounterteilungen an den Ständen durchführen und zu lassen und das Ergebnis dieser Prüfung bis spätestens zum 05.12.2014 der Marktleitung vorzulegen.  Ferner sind die Zugänge zu den Zählern frei zugänglich zu machen. Die Marktleitung droht mit Stilllegung der Elektrozuleitungen, sofern die Händler nicht nachweisen können, dass deren Elektrounterteilungen der VDE-Norm entsprechen.

Bereits in der gemeinsamen Sitzung zwischen Arbeitskreis und Marktverwaltung vom 19.05.2014, wo wir die in unserem Gutachten monierten Mängel besprochen haben, wurde seitens des Marktleiters, Herrn Ströbelt, erklärt, dass im Rahmen eines neuen Brandschutzkonzeptes in der Markthalle einige Maßnahmen durchgeführt werden müssten.  Darunter fällt die Schließung des Kellers, das Instandsetzen der Öffnungsmechanismen der Fenster in der Markthalle zum Zwecke des Rauchabzugs, sowie bauliche Maßnahmen, wie z.B. die Installation von Brandschutztoren.

In einer weiteren gemeinsamen Sitzung am 01.09.2014 erklärte der Marktleiter, dass im Zuge des neuen Brandschutzkonzeptes auch die vorhandene Elektroinstallation einschließlich der Beleuchtung erneuert werden müsste. Dies würde über einen externen Projektsteuerer durchgeführt, aufgrund des Volumens und des umfangreichen Prozedere bei den Ausschreibungen sei aber nicht vor Sommer 2015 mit einem Beginn der Maßnahmen zu rechnen.

Uns liegt weder das Brandschutzkonzept, noch eine für die Händler in der Großmarkthalle geeignete Planung vor, aus der hervorgeht, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt durchgeführt werden müssen. Vor allem wäre es wichtig, wie genau die Beteiligung der Händler aussehen soll.

In dem Schreiben fehlt ferner jeglicher Hinweis, wann, wie und welchem Umfang seitens der Stadt Köln die Arbeiten an den Elektrozuleitungen letztlich erfolgen werden. Derzeit ist lediglich erkennbar, dass zunächst die Händler tätig werden müssen und das binnen weniger Wochen.

Wir haben das Schreiben, die kurzfristige Terminierungen sowie allgemein gehaltenen Aussagen hierin gegenüber der Marktverwaltung bereits moniert.