Zukunft des Kölner Großmarkts ist weiter ungewiss

Am 09.05.2018 hat die Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt e.V. die auf dem Großmarkt ansässigen Händler, Unternehmer sowie Interessierte kurzfristig zu einer ersten Informationsveranstaltung anlässlich folgender Themen eingeladen:

  • Verlagerung in 2020!?
  • Schließung der Zufahrt Marktstraße in 2019!?
  • Räumung des AURELIS-Geländes in 2019!?

Diese drei aktuelle Themen bedeuten für den Betrieb des Kölner Großmarkts zum einen massive Einschränkungen und zum anderen werden die Händler und Unternehmer völlig im Ungewissen lassen, wie es denn in nächster Zeit auf dem Kölner Großmarkt weitergehen wird.

Die voraussichtlichen Bauarbeiten, Sperrungen und der Abriss von Gebäuden ab spätestens 2019.

Verlagerung in 2020!?

Bereits seit 2007 fasst der Rat immer wieder neue Beschlüsse, mit dem Ziel, den Großmarkt verlagern zu wollen.  Der letzte Ratsbeschluss zu diesem Thema war am 11.07.2017. Hier wurde zwar wieder Marsdorf als künftiger Standort gehandelt und endlich die Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt e.V.  zumindest als Ansprechpartner für das Betreibermodell erwähnt. Bis heute warten die Händler und Unternehmer dennoch vergeblich auf verlässliche Planungen, die eine Perspektive erkennen lassen. Alles was bis heute hier vorliegt ist ein Lärm- und Verkehrsgutachten, ein geänderter Flächennutzungsplan, der die Bereiche nördlich wie südlich der Toyoto-Allee für die angedachte Entwicklung vorsieht und dann noch rudimentäre Planungen für eine Halle. Siehe hierzu auch unsere Zusammenfassung unter dem Thema Marsdorf.

Der Rat hat der Verwaltung den Auftrag gegeben, dass bis spätestens 2020 das Planungs- und Baurecht für Marsdorf vorliegen soll. Die Verwaltung macht bis heute zumindest eines, sie beteuert, dass bis 2020 das Planungs- und Baurecht für Marsdorf vorliegen wird. Nun, damit begibt sich die derzeitig zuständige Dezernentin, Frau Blome in das gleiche Fahrwasser wie ihre Vorgängerin, Frau Berg, hier wurde stets beteuert, dass bis 2020 der Großmarkt nach Marsdorf verlagert worden sein wird.

Nun denn für den Bau werden gemäß einer Einschätzung drei Jahre benötigt, das macht nach Adam Riese 2023, bis der neue Großmarkt fertig sein wird. Aber dieses Datum wird keinesfalls als verbindliche Auskunft für einen Betrieb am jetzigen Standort gehandelt. Die Verwaltung spielt weiterhin auf Zeit, nicht nur werden sämtliche beschlossene Sanierungsmaßnahmen am jetzigen Standort weiterhin stoisch ausgesessen und verzögert, sondern alle Planungen erst einmal ruhen gelassen. Eine  Realisierung der Verlagerung in 2023 nach Marsdorf ist schon jetzt eine Fiktion. Die Überplanung des jetzigen Kölner Großmarkts mit der Parkstadt Süd wird ungeachtet dessen jedoch weiter vorangetrieben.

In der Stadt Köln warten die Verwaltung und der Rat erst einmal auf das Gutachten der Juristen bezüglich einer möglicherweise vorliegenden unerlaubten Beihilfe nach EU-Recht beim Bau und Betrieb eines Großmarkts. Ende 2017 wurden dem Wirtschaftsausschuss (09.10.2017 – TOP 8.1) dem Liegenschaftsausschuss (07.11.2017 TOP 1.2), und dem Stadtentwicklungsausschuss (09.11.2017 – TOP 17.3) eine erste Tendenz der Gutachter vorgelegt. Wir haben diese Unterlagen per Zufall im Ratsinformationssystem entdeckt, die Verwaltung verspürt wohl weiterhin wenig Interesse, einen gefassten Ratsbeschluss umsetzen zu wollen.

Die Mitteilung wurde von der zuständigen Dezernentin, Frau Blome verfasst und nicht von den Gutachtern. Einerseits wird keine EU-Beihilfeproblematik gesehen, da der Kölner Großmarkt ein Bestandteil der Daseinsvorsorge ist. Anderseits werden hier möglichen Bedenken seitens des Fresh Park in Venlo gesehen, so als ob dieser als Ersatz künftig die Stadt Köln versorgen könnte.  Können bzw. werden die Gutachter auch einschätzen, wie die Versorgung der Stadt Köln mit frischen Produkten und Feinkost abseits der gebundenen Lebensmitteleinzelhandel auch ohne Kölner Großmarkt erfolgen soll? Wir sind auf das Ergebnis, wann immer das vorliegen wird, gespannt. Wenn dies genauso verzögert wird, wie einst das Lärmgutachten, dann dürften wir hier noch Jahre warten.

Schließung der Zufahrt Marktstraße in 2019!?

Die Stadt Köln verzögert einerseits sämtliche Maßnahmen zur Verlagerung des Kölner Großmarkts und lässt andererseits die Bagger anrollen, um die Kreuzung Marktstraße, Bonner Straße, Schönhauser Straße um 50 Meter nach Norden zu verlagern. Bäume sind bereits gefällt, eine denkmalgeschützte Villa abgerissen.

Ende 2019 geht es los, dann wird erst einmal für 1,5 Jahre die Marktstraße und somit auch die Hauptzufahrt „Marktstraße“ gesperrt. Der sämtliche Verkehr erfolgt dann über die Koblenzer Straße, dem Kreisverkehr und die Einfahrt Bonner Straße. Der Verkehr soll dann über die Zufahrt Bischofsweg Süd und Bischofsweg Nord, abfließen. Genauere Auskünfte über die Planungen werden uns bis heute noch vorenthalten. Schon heute behindern die Bauarbeiten auf der Bonner Straße den Zugang zum Großmarkt, die Kunden reklamieren die lange Dauer der Fahrzeiten aufgrund der hierdurch entstehenden Staus. Wie das dann künftig mit der geschlossenen Hauptzufahrt sein wird, kann man nur erahnen. Siehe hierzu auch unsere Zusammenfassung unter Nord-Süd Stadtbahn.

Die Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt e.V. hat sich hiergegen bereits ausdrücklich verwehrt. Dies wird jedoch von den Verantwortlichen bei der Stadt Köln bis heute ignoriert.

Räumung des AURELIS-Geländes in 2019!?

Ende 2019 ist auf dem ehem. AURELIS-Gelände definitiv Schluss mit dem Großmarkt. Dann fallen nach dem Willen der Verwaltung der Stadt Köln große Teile der für den Betrieb des Großmarkts benötigte Infrastruktur der Abrissbirne zum Opfer.  Man möchte hier einen Pionierpark und ein Pionierweg als Starterprojekte realiseren. das Hier noch Großmarkt im Betrieb ist, wird von den Verantwortlichen einfach ignoriert. Zur Information, das AURELIS-Gelände oder besser gesagt ehem. AURELIS-Gelände bezeichnet Grundstücke des Kölner Großmarkts, die sich ungefähr nördlich von Großmarkthalle befinden. In der Skizze ist der Bereich lila eingefärbt. Die betreffenden Objekte kann an den Abkürzungen AU auf den angebrachten Schildern erkennen. Die Stadt Köln hat diese dem Großmarkt zugehörigen und in Besitz der AURELIS befindlichen Grundstücke und Gebäude in der Vergangenheit erworben. All diesen Gebäude droht nach Willen der Stadtverwaltung in 2019 der Abriss. Die Stadt Köln betreibt schon über Jahre hinweg eine Art von Separatismus, dass heißt sie versucht mit Hilfe einer Unterscheidung nach Satzungsgebiet (Marktsatzung) und eben restlichen Gebieten, z.B. ehem. AURELIS eben derartige Gebiete als für den Betrieb des Großmarkts nicht relevant zu deklarieren. Das die hier von der Händlern und Unternehmern genutzte Infrastruktur sehr wohl benötigt wird, wird vorsätzlich ignoriert.

Sanierungssatzung ESIE ist unwirksam

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 die Sanierungssatzung ESIE für unwirksam erklärt. Die Folgen sind, dass sämtliche Handlungen der Stadt Köln, die mit Verweis auf die Sanierungssatzung erfolgten, zu prüfen sind. Allen Beteiligten wird empfohlen, die Verträge zu prüfen und die Einträge in den Grundbüchern entfernen zu lassen.

Fazit

Die Tatsache, dass die Verwaltung schon seit 2007 gefasste Beschlüsse des Rats der Stadt Köln zu dem Thema Verlagerung des Kölner Großmarkts nur teilweise umsetzt, in anderen Bereich gar komplett verschleppt, verzögert oder gar schlicht verweigert, all dies mit Wissen des Rats und bis heute ohne jegliche Konsequenz lässt darauf schließen, dass der Rat selbst seine Aufgabe, die Stadt Köln zum Wohle aller Bürger zu regieren, nicht sonderlich ernst nimmt.

Die Händler und Unternehmer sind der völligen Willkür ausgesetzt. Es liegt an den Händlern und Unternehmern, das Heft selbst in die Hand zu nehmen. Jahrzehntelange Zermürbungstaktik seitens Interessierter mit entsprechendem Einfluss auf Rat und Verwaltung scheint nun bald seine Früchte zu tragen; das Aus für den Kölner Großmarkt mit all seinen Konsequenzen für die hier Beschäftigten und die Kölner Bürger.

Wir, die Interessengemeinschaft e.V. werden uns ungeachtet dieser Situation auch weiterhin für den Erhalt des Kölner Großmarkts einsetzen. Wir möchten an dieser Stelle sämtliche auf dem Kölner Großmarkt ansässigen Händler und Unternehmer auffordern, die Mitgliedschaft in unserem Verein zu erwerben. Eine wie auch immer geartete Zukunft des Kölner Großmarkts wird ganz sicher durch Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt geprägt werden.