TÜV prüft elektrische Unterverteilungen in der Großmarkthalle

Im Rahmen des neuen Brandschutzkonzepts bzw. der erforderlichen Maßnahmen (wir berichteten in Neues Brandschutzkonzept zu Lasten der Händler) zur Umsetzung wird im Laufe des 02.02.2015 an jedem einzelnen Stand eine Sichtungsprüfung der vorliegenden Unterverteilung durch den TÜV Rheinland erfolgen. Die Beauftragung erfolgte auf unsere Anfrage hin durch die Stadt Köln und ist für die betroffenen Unternehmer kostenfrei. Die Unternehmen werden gebeten Vorsorge für einen reibungslosen, schnellen Ablauf treffen zu wollen. Die entsprechenden Zugänge sind frei zu räumen.

Wir haben am 15.12.2014 in einer gemeinsamen Sitzung mit der Marktleitung, der Bauleitung, dem Unternehmen für die Durchführung der Elektroarbeiten sowie dem zuständigen Unternehmen für die Projektsteuerung nochmals gebeten, dass seitens der Stadt Köln diese Prüfung vorgenommen wird.

Mangelhafte Unterverteilungen stellen eine Brandgefahr dar. Eine Behebung derartiger Mängel dürfte demnach auch im Interesse des jeweiligen Händlers sein, der sich dieser Mängel nicht bewusst ist.

Denkbar ungünstig ist jedoch der Umstand, dass die Händler mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch bei eigentlich mangelfreien Unterverteilungen aufgrund deren Alter investieren werden müssen. So die Vorstellung der Stadt Köln. Denn die Planungen der Stadt Köln, bzw. die Brandschutzvorgaben erfordern in der Halle u.a. ab dem Hauptstromverteiler komplett neue Zuleitungen und gesicherte Schaltkästen für jede einzelne Parzelle. Die betroffenen Händler müssen nach Ansicht der Stadt Köln nicht nur auf eigene Kosten eine Zuleitung vom neuen Schaltkasten zur alten Unterverteilung legen lassen, sondern auch die Unterverteilung nach neuster VDE-Norm erneuern lassen. Grund hierfür sei, so die Begründung der Stadt Köln, dass der Bestandsschutz für Anlagen nach älteren Normen mit der Trennung vom und anschließender Aufschaltung an das Stromnetz erlischt.

Im Hinblick auf die vom Rat der Stadt Köln beschlossene Schließung des Großmarkts in 2020 und der schon seit 2011 bekannten Problematik in Bezug auf den Brandschutz ein erneutes Ärgernis für die betroffenen Händler.