Am 09.05.2018 hat die Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt e.V. die auf dem Großmarkt ansässigen Händler, Unternehmer sowie Interessierte kurzfristig zu einer ersten Informationsveranstaltung anlässlich folgender Themen eingeladen:
Verlagerung in 2020!?
Schließung der Zufahrt Marktstraße in 2019!?
Räumung des AURELIS-Geländes in 2019!?
Diese drei aktuelle Themen bedeuten für den Betrieb des Kölner Großmarkts zum einen massive Einschränkungen und zum anderen werden die Händler und Unternehmer völlig im Ungewissen lassen, wie es denn in nächster Zeit auf dem Kölner Großmarkt weitergehen wird.
Die voraussichtlichen Bauarbeiten, Sperrungen und der Abriss von Gebäuden ab spätestens 2019.
In einem ersten gemeinsamen Treffen zwischen der IG und Frau Berg aus dem für die Verlagerung des Kölner Großmarkts zuständigen Dezernat der Stadt Köln für Wirtschaft und Liegenschaften wurden erstmals die Vorschläge der Stadtverwaltung für mögliche alternative Standorte für den Kölner Großmarkt neben dem bisher geplanten Standort in Marsdorf erläutert.
Am Freitag, den 22.01.2016 fand die ordentliche Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt e.V. im Hotel Christina statt.
Die Tagesordnung umfasste viele aktuelle Themen, darunter die Machbarkeitsstudie zum geplanten neuen Frischezentrum in Marsdorf, der Zustand des Kölner Großmarkts an seinem jetzigen Standort, das Brandschutzkonzept für die Großmarkthalle und die Auswirkungen für die betroffenen Händler, die Normenkontrollklage gegen die Sanierungssatzung ESIE sowie die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn und deren Auswirkung auf den Kölner Großmarkt.
Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik beabsichtigt im April 2016 ungeachtet des Betriebs des Kölner Großmarkts in Köln Raderberg im Rahmen des 3. Bauabschnitts der Nord-Süd-Bahn mit den Bauarbeiten für die Verlagerung der Kreuzung Marktstraße / Schönhauser Straße / Bonner Straße um etwa 50 Meter nach Norden beginnen zu wollen.
Die vorliegenden Planungen für die neue Straßenführung der Marktstraße weisen gravierende Mängel dahingehend auf, als dass die allgemein gültigen Standards für Schleppkurven von Schwerlastkraftwagen nur unzureichend berücksichtigt wurden. Auch macht das zuständige Amt keinen Hehl daraus, dass sie bei der Planung, die der Bezirksregierung Köln im Rahmen des Planungsfeststellungsverfahrens vorgelegt wurden, den Betrieb eines Großmarkts an seinem jetzigen Standort nicht berücksichtigt hat.